Yoga, Shiatsu & Energetik und Massage ersetzen keine schulmedizinische Betreuung. Daher bitte eine laufende schulmedizinische Betreuung nicht
abbrechen oder eine notwendige schulmedizinische Behandlung durch den Arzt nicht aufschieben.
Kostenübernahme für PRIVATPERSONEN
Ich verrechne nicht mit Krankenkassen.
Viele Zusatzversicherungen bieten bereits teilweise Kostenübernahme für Privatpersonen an - der Versicherungsberater gibt gerne individuell Auskunft dazu!
Steuerliche Absetzbarkeit für UNTERNEHMER/INNEN
UnternehmerInnen, die ihren MitarbeiterInnen Gesundheitsvorsorge anbieten, können dies als freiwilligen Sozialaufwand bei den
Betriebsausgaben absetzen. Das gilt für alle Behandlungen von Yoga - Shiatsu & Energetik - Massage sowohl im Unternehmen als auch z.B. für Gutscheine an die MitarbeiterInnen, die sie außerhalb
des Unternehmens in meiner Praxis konsumieren.
Details erklärt auch hier gerne der Steuerberater!